01.01.12
Wir verkaufen eine Teil unserer Fahrzeuge aus der letzten Saison. Anfragen über unser Kontaktformular oder per Telefon.
21.09.11
Elektromobilitäts-Tagung im Umweltcampus Birkenfeld
siehe auch http://www.stoffstrom.org/institut/
18.09.11
Gewerbeschau in Gemünden
09. - 10.09.11
Parcours und E-bikes beim Tag der offenen Tür der Fa. Hahn-Automation in Rheinböllen
18.07.11
Heute wurde ein Beitrag im SWR1 Radio von unseren Touren übertragen. Als Reporterin hatte uns Frau Märte Burmeister besucht. Das Interview unter:
http://www.swr.de/swr1/rp/tipps/kurz/-/id=446790/nid=446790/did=8308766/pv=gallery/bvmiq4/index.html
12.07.11
Ab sofort tragen unsere geführten Touren das "Soonahe" Gütesiegel!
Damit gehören wir zu den ersten Dienstleistern/Veranstaltern in der Region, die dieses Siegel tragen dürfen.
26.06.11
Wir sind beim Schmiedelparkfest vor Ort!
(Nähe Piraten-Bar)
Mit Eröffnung eines Teilstückes des Hunsrück-Radweges.
16.06.11
Eröffnung der neuen Tour Kirchberg/Dickenschied.
Startpunkt war der Marktplatz in Kirchberg.
Teilnehmer war eine Mitarbeiterin der Hunsrück-Touristik und eine Delegation aus Spanien.
Am 28.08.2010
Segway-Parcours auf dem Schloßplatz in Simmern.
(Hunsrück-Marathon)
Am 29.08.2010
Wir begleiten die Spitzengruppe beim Hunsrück-Marathon.
Start in Emmelshausen.
04.03.2010
Mehr Lebensqualität trotz Mobilitatseinschränkung oder Gehbehinderung!
Um Menschen mit Mobilitäts- oder Geheinschränkungen mit dem Segway zu einer besseren Lebensqualität zu verhelfen, arbeiten wir ab sofort in Kooperation mit der Fa. stehendmobil.
Die Fa. stehendmobil arbeit seit Jahren erfolgreich auf diesem Gebiet.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie einfach an. Tel. 06765 216402
25.09.2009
Ab sofort kann unser mobile Parcours gebucht werden!
Zwecks Terminvereinbarung rufen Sie bitte an oder nutzen unser Kontaktformular.
Seit dem 25.07.2009 ist es soweit:
Der Segway (nur Modell i2) darf ohne langes Ausnahmegenehmigungsverfahren am Straßenverkehr teilnehmen.
Die rechtlichen Voraussetzungen im Detail:
* Es gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung.
* Fahren darf nur, wer mindestens einen Mofaführerschein hat.
* SEGWAYs müssen mit Licht (batteriebetrieben) und Klingel ausgestattet sein.
* Innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen SEGWAYs nur Schutzstreifen,
Radfahrstreifen, Radwegefurten und Radwege befahren. Wenn diese nicht vorhanden sind, darf auch
die Straße genutzt werden.
* Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen sind nicht erlaubt .
* Gemeindestraßen und Feldwirtschaftswege dürfen befahren werden, wenn keine Radwege vorhanden
sind.
* Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen ist möglichst weit rechts zu fahren.
* SEGWAYS dürfen auf Fahrradstraßen nebeneinander fahren, ansonsten muss hintereinander gefahren
werden.
* Richtungsänderungen sind durch Handzeichen anzuzeigen .
* Auf Radwegen haben Fußgänger Vorrang, Radfahrern ist das Überholen zu ermöglichen.
* Im Einzelfall und per Ausnahmegenehmigung wird die Nutzung anderer Verkehrsflächen erlaubt. Damit
würden weiterhin Stadtführungen in Fußgängerzonen ermöglicht und mobilitätseingeschränkte
Menschen können den SEGWAY durchgängig nutzen.
* Die Gesamtbreite des SEGWAY beträgt nicht mehr als 70 cm.
* Das Tragen eines Fahrradhelmes wird empfohlen.
Die Verordnung löst die Einzelregelungen der Bundesländer ab.
Bundesgesetzblatt:
http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&bk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%5B@attr_id=%27bgbl109s2097.pdf%27%5D

